
Für jede Führerscheinklasse außer Kl.M müssen Sonderfahrten absolviert werden.
Die Sonderfahrten sollen den Fahrer mit dem Fahren unter erschwerten Bedingungen vertraut machen. Dazu gehört das Fahren bei Dunkelheit, auf Autobahnen und auf Landstraßen. Die Anzahl der Sonderfahrten ist wie folgt geregelt:

Die Sonderfahrten für die Klasse BE kommen zusätzlich zu denen der Klasse B.
Bei Vorbesitz der Klasse A1 bekommt der Bewerber bei Erweiterung auf Kl. AB / AU Sonderfahrten angerechnet.
Rufen Sie uns an, damit wir die beste Lösung für Ihre Wünsche finden können.
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